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   FG München, 03.05.2000 - 3 K 1926/00   

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https://dejure.org/2000,14419
FG München, 03.05.2000 - 3 K 1926/00 (https://dejure.org/2000,14419)
FG München, Entscheidung vom 03.05.2000 - 3 K 1926/00 (https://dejure.org/2000,14419)
FG München, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 3 K 1926/00 (https://dejure.org/2000,14419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung der Mineralölsteuer wegen Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers ; Frage der Vergütung für eine in nicht beglichene Rechnungen enthaltene Mineralölsteuer ; Beteiligung an Tankvorgang und Zahlungsvorgang der Kunden bei der so genannten Unterwegsbetankung an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MinöStG § 31 Abs. 3 Nr. 4; MinöStV § 53 Abs. 1
    Vergütung von Mineralölsteuer bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers; Mineralölsteuer (bisher 3 K 3162/97) betreffend Zahlungsausfall Transport GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vergütung von Mineralölsteuer bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers - Mineralölsteuer (bisher 3 K 3162/97) betreffend Zahlungsausfall Transport GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

    Auszug aus FG München, 03.05.2000 - 3 K 1926/00
    Wie der BFH in nunmehr ständigen Rechtsprechung mit eingehender und überzeugender Begründung entschieden hat (z.B. VII R 21/97 vom 1. Dezember 1998, BFH/NV 1999 S. 565 ), ist die Vergütungsregelung in § 53 Abs. 1 Nr. 1 MinöStV verfassungskonformdahingehend auszulegen, daß der Steuerbetrag in Höhe von 10.000 DM, der bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit überschritten sein muß, als echter Selbstbehalt anzusehen ist, der in jedem Fall vom Verkäufer des zum normalen Steuersatz versteuerten Mineralöls bei Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers zu tragen ist.
  • BFH, 02.02.1999 - VII R 18/98

    Versteuerung von Mineralöl - Erstattung von Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus FG München, 03.05.2000 - 3 K 1926/00
    Der Umstand, daß nach der Ansicht der Klägerin die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts bei der Art. der Geschäftsabwicklung der Klägerin keinen Sinn mache, spielt nach der Rechtsprechung des BFH (s. insbesondere Urteil vom 2. Februar 1999, BFH/NV 1999, 1040 ) keinen Ausschlag.
  • FG Düsseldorf, 30.04.2008 - 4 K 1959/06

    Anspruch eines Minderalölhändlers gegen einen Mineralölkonzern auf Vergütung von

    Insoweit verwies er auf das Urteil des BFH vom 02.02.1999, VII R 18/98 und das Urteil des FG München vom 03.05.2000, 3 K 1926/00.

    Die Tätigkeit der Klägerin ist mit dem vom Finanzgericht München, Urteil vom 03.05.2000, 3 K 1926/00, ZfZ 2000, 352 f., beschriebenen Verfahren einer Tankkreditkarte nicht zu vergleichen, zumal dem Urteil des Finanzgerichts München eine nachvollziehbare Darstellung und Auseinandersetzung mit den zwischen dem Tankkreditkartenunternehmen, seinen Kunden und den Tankstellen geschlossenen Verträgen fehlt.

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